Hallo zusammen,
Maßgebend für das Hygienekonzept sind die CoronaVO und die CoronaVO Sport des Landes Baden-Württemberg in ihren gültigen Fassungen.
1. Der Mindestabstand von 1,5 Metern wird immer eingehalten. Das Tragen einer medizinischen Maske ist im Clubhaus verpflichtend, im Freien nur, wenn der Mindestabstand von 1,5m nicht eingehalten werden kann.
2. Personen, die innerhalb der letzten 14 Tage Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person hatten und/oder selbst die typischen Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus, namentlich Geruchs- und Geschmacksstörung, Fieber, Husten sowie Halsschmerzen, aufweisen, dürfen die Anlage nicht betreten.
3. Nicht-immunisierte Personen dürfen die Toiletten einer Sportanlage weiterhin auch ohne Testnachweis benutzen, nicht jedoch Gemeinschaftseinrichtungen wie Umkleiden, Duschen oder Aufenthaltsräume (§ 2 Absatz 8 CoronaVO Sport). Für das Nutzen dieser Gemeinschaftseinrichtungen gilt uneingeschränkt die 3G-Regel.
4. Nach Möglichkeit sollte ein Duschen mannschaftsintern erfolgen. Ein unnötiges Duschen ist zu vermeiden. Nach erfolgter Nutzung sind die Duschräume ausreichend zu lüften und zu reinigen. Die Personenanzahl in unseren Duschen ist auf 1 Personen begrenzt, in den Umkleiden auf 2 Personen, um den Mindestabstand von 1,5m einhalten zu können.
5. Auf unnötiges Umarmen und das Shake-Hand wird verzichtet.
6. Die Kontaktdaten aller anwesenden Personen sowie deren Anwesenheitszeit werden erfasst. Bei Personen, deren Kontaktdaten bereits anderweitig erfasst sind, reicht die Erfassung des vollständigen Namens sowie des Anwesenheitszeitraums. Erfasst werden Familienname, Vorname, eine Telefonnummer, der Zeitpunkt des Betretens und Verlassens der Sportanlage.
7. Im Zusatzaushang Coronaregeln für den Tennissport ab dem 28. Juni 2021 sind die inzidenzabhängigen Vorgaben für die Bereiche Impf-, Genesenen- oder Testnachweis, Wettkampfsport, Veranstaltungen und Gastronomie aufgelistet und zu beachten.
8. Schülerinnen und Schüler gelten als getestet und müssen lediglich ein entsprechendes Ausweisdokument vorlegen. Dies kann ein Schülerausweis oder eine andere offizielle Bescheinigung der Schule sein.
Zur Kontrolle der Umsetzung des hier genannten Hygienekonzepts werden folgende verantwortlichen Personen benannt: Die gesamte Vorstandschaft
Die Vorstände
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