Liebe Mitglieder (passiv und aktiv),
ab 22.06.2020 öffnen wir unsere Clubheim-Terasse, in einem eingeschränkten „Notbetrieb“.
- Der Gastraum darf nur vom Verantwortlichen betreten werden, um Getränke aus der Küche zuholen.
- Es gibt ausschließlich Flaschen-Getränke (ohne Glas). Diese sind nach Verlassen der Terrasse bar zu bezahlen. (Sollte jemand sein Geld zuhause vergessen haben, das Hüttenbuch ist vor Ort)
- Die Getränke sind ausschließlich draußen auf der Terrasse zu konsumieren; das Aufhalten im Clubhaus ist untersagt.
- Es gilt die Corona-Verordnung vom 09.06.2020 aktuelle Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg Dies bedeutet, dass sich aktuell maximal 10 Personen auf der Terrasse aufhalten dürfen. Zu anderen Personen ist im öffentlichen Raum, wo immer möglich, ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Die Hygienevorschriften sind einzuhalten.
- Desinfektionsmittel stehen bereit
- Es ist eine Anwesenheitsliste für jeden Tag zu führen.
- Die Toiletten sind wieder geöffnet.
Das Doppelspiel ist von der Landesregierung Baden-Württembergs wieder freigegeben. Die Mindesabstände sind mit Außnahme des Personenkreis nach § 3 Absatz 2 Satz 2 CoronaVO (Verwandte und/oder im selben Haushalt lebende Personen) überall wo möglich einzuhalten. Es müssen unbedingt alle Namen der Spieler/-innen in die Liste eingetragen werden.
Eure Vorstandschaft
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